apexx AGB

AGB Softwarelizenz "apexx"

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache verfasst und können von dem Lizenznehmer in seinen Arbeitsspeicher geladen werden. Auf Wunsch können sie per eMail (info [at] stylemotion [dot] de) in digitaler oder schriftlicher Form angefordert werden.

Die ladungsfähige Anschrift des Lizenzgebers lautet:
Christian Scheb
Greiffenklaustraße 1
97225 Zellingen

Präambel

Der Lizenzgeber Christian Scheb (im Folgenden Lizenzgeber genannt) betreibt zu gewerblichen Zwecken unter der Domain http://www.stylemotion.de eine Website. Es wird Software zum Download über das Internet angeboten.

Hinweis: Im Regelfall entfällt daher nach § 2 Nr. 3 das Widerrufsrecht durch Starten des Downloads.
 

§ 1 Produktauswahl

Der Lizenznehmer hat die Möglichkeit, auf der oben genannten Website Produkte auszuwählen und zu bestellen.

Hinsichtlich des Produkts erhält der Lizenznehmer eine Produktbeschreibung auf der jeweiligen Website.

Der Lizenznehmer kann die von ihm gewünschten Produkte auf der Website anklicken. Diese werden in einem virtuellen Warenkorb gesammelt und der Lizenznehmer erhält zum Ende seines Einkaufs eine Zusammenstellung der Produkte zum Gesamtendpreis.

Vor Download/Versendung der Bestellung wird es dem Lizenznehmer ermöglicht, die Bestellung auf ihre inhaltliche Richtigkeit, insbesondere auf Preis und Menge, zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

Erfolgt der Bezug der Software per Download, so entfällt durch Starten des Downloads das Widerrufsrecht nach § 2 Nr. 3.

§ 2 Widerrufsbelehrung

1. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, bei Erbringung von Dienstleistungen jedoch nicht vor Vertragsschluss, bei Lieferung von Waren jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Christian Scheb
Greiffenklaustraße 1
97225 Zellingen
http://www.stylemotion.de
eMail: info [at] stylemotion [dot] de

2. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

3. Besondere Hinweise
Bei einer Dienstleistung (Zurverfügungstellung von Software) erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. durch Download etc.).

§ 3 Preise

Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf den Internetseiten dargestellt wurden.

§ 4 Vertragsschluss

Die Angebote des Lizenzgebers auf der Website sind freibleibend. Damit ist der Lizenzgeber im Falle der Nichtverfügbarkeit nicht zur Leistung verpflichtet. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt jedoch dann zustande, sofern der Lizenzgeber die Bestellung des Lizenznehmers in Textform bestätigt hat. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung ist keine Bestätigung der Bestellung.

§ 5 Vertragsgegenstand

Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer das einfache, nicht ausschließliche und zeitlich unbeschränkte Recht ein, das heruntergeladene Softwareprogramm (nachfolgend "Software" genannt) zu nutzen.

Die Überlassung erfolgt aus technischen Gründen in Form des Quellcodes (Sourcecode).

§ 6 Nutzungsumfang

1. Der Erwerb einer Lizenz der Software "apexx" berechtigt zur Nutzung für die Erstellung und Pflege einer Webpräsenz.

2. Eine Lizenz der Software darf gleichzeitig nur auf einem Server oder virtuellen Server, der einen Internetzugang vermittelt, installiert und genutzt werden.

3. Die Software darf daneben lokal auf einem einzigen Rechner installiert werden (Local Host), um die Webpräsenz offline zu erstellen, zu testen und zu bearbeiten.

4. Ein darüber hinausgehender Erwerb von Rechten an der Software ist mit dieser Nutzungsrechtseinräumung nicht verbunden.

§ 7 Urheberrechte

1. Die Software und Benutzerdokumentation sind urheberrechtlich geschützt.

2. Vervielfältigungen, Umarbeitungen, Verbreitungen, Wiedergabe und Zugänglichmachen sind ohne Zustimmung des Rechtsinhabers unzulässig/verboten, außer sie sind durch das Urheberrechtsgesetz ausdrücklich erlaubt.

3. Ein Verstoß wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.

§ 8 Weitergabe

Der Lizenznehmer darf die Software nur dann an Dritte weitergeben, wenn er folgende Regelungen einhält:

1. Der Lizenznehmer verpflichtet den Erwerber/Empfänger schriftlich zur Einhaltung dieser Lizenzbedingungen.

2. Der Lizenznehmer übergibt den Datenträger, auf dem sich die Software befindet, an den Erwerber/Empfänger.

3. Der Lizenznehmer löscht die Software von allen Datenträgern oder vernichtet diese (CD, DVD, Festplatte usw.) und wird die Software nicht mehr nutzen.

§ 9 Support

1. Der Lizenznehmer erhält über die reine Fehlerbeseitigung hinaus während der für ihn geltenden Gewährleistungszeit Unterstützung bei Fehlermeldungen der Software per E-Mail. Soweit der Lizenznehmer Verbraucher ist, beträgt dieser Zeitraum 2 Jahre, gegenüber Unternehmern wird der Support nur für die in § 13 Nr.1 genannte Gewährleistungszeit gewährt.

2. Soweit diese Leistungen nach Ablauf der Gewährleistung aus Kulanzgründen erbracht werden, kann der Lizenznehmer hieraus keinen Anspruch ableiten, dass eine solche Leistung auch zu einem späteren Zeitpunkt kostenlos erfolgt.

§ 10 Zahlungsbedingungen

1. Bei Lieferung gegen Rechnung sind alle Rechnungsbeträge spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung zu zahlen.

2. Preise auf der Rechnung sind stets End-Lizenznehmerpreise.

3. Bei Zahlungsverzug ist der Lizenznehmer, der Verbraucher ist, verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz an den Lizenzgeber zu bezahlen, es sei denn, dass der Lizenzgeber einen höheren Zinssatz nachweisen kann. Bei Lizenznehmern, die Unternehmer sind, gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Verzugszinssatz 8 % über dem Basiszinssatz beträgt.

§ 11 Höhere Gewalt

1. Für den Fall, dass der Lizenzgeber die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Naturkatastrophen) nicht erbringen kann, ist er für die Dauer der Hinderung von seinen Leistungspflichten befreit.

2. Ist dem Lizenzgeber die Ausführung der Bestellung bzw. Lieferung der Ware länger als einen Monat aufgrund höherer Gewalt unmöglich, so ist der Lizenznehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§ 12 Datenschutz

Der Lizenzgeber wird sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben der Datenschutzgesetze, beachten.

§ 13 Mängelhaftung (Gewährleistung)

Dem Lizenznehmer stehen keine Mangelhaftungsansprüche zu, wenn er selbst die Software verändert hat oder durch Dritte hat verändern lassen, und hierdurch die Mängelbeseitigung unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert wird.

Es kann nicht gewährleistet werden, dass die Software für die Zwecke des Lizenznehmers geeignet ist und mit der beim Lizenznehmer vorhandenen/eingesetzten Hard- und Software zusammenarbeitet.

Gegenüber Verbrauchern gelten für die Mängelhaftung im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.

Für Unternehmer gelten folgende Bestimmungen:

1. Die Gewährleistungszeit für Mängelansprüche beträgt, außer im Fall von Schadensersatzansprüchen, zwölf Monate.

2. Tritt ein Mangel auf, so soll in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau beschrieben werden, dass eine Überprüfung des Mangels möglich ist und ein Bedienungsfehler ausgeschlossen werden kann.

3. Ist der Lizenzgeber zur Mangelbeseitigung oder fehlerfreien Erneuerung nicht in der Lage, wird er dem Lizenznehmer Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzeigen. Soweit diese dem Lizenznehmer zumutbar sind, gelten sie als Nacherfüllung.

4. Hat der Lizenznehmer den Lizenzgeber wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel den Lizenzgeber nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Lizenznehmer, sofern er die Inanspruchnahme des Lizenzgebers grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen dem Lizenzgeber entstandenen Aufwand zu ersetzen.

§ 14 Haftung

1. Über diese Gewährleistung hinaus haftet der Lizenzgeber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

2. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind.

3. Ist der Lizenznehmer Unternehmer, so ist die Haftung auf das doppelte der Lizenzvergütung je Schadensfall begrenzt.

4. Eine Haftung für das Fehlen der garantierten Beschaffenheit, wegen Arglist, für Leben, Körper, Gesundheit, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.

5. Im Fall einer Inanspruchnahme des Lizenzgebers aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Lizenznehmers angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Lizenznehmer es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.

§ 15 Rechtswahl/Gerichtsstand

1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

2. Ist der Lizenznehmer kein Vollkaufmann, gilt für den Gerichtsstand die gesetzliche Regelung.

3. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Würzburg. Der Lizenzgeber bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Lizenznehmers Klage oder andere gerichtliche Verfahren zu erheben oder einzuleiten.

§ 16 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sofern Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden sollten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages. Die unwirksame Bestimmung ist durch die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zu ersetzen.


Stand: 11.01.2009